Im Brennpunkt

Zur neuen Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/Pflegefachmann

 

Im vor kurzem begonnenen Jahr 2020 wird es für die Pflege in Deutschland eine grundlegende Änderung geben. Die drei bisherigen Pflegausbildungen Altenpflege-, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden mit der neu-en Pflegeausbildung aufgehoben. Dies bringt eine neue, einheitliche Berufsbezeichnung mit sich. Alle Auszubildenden, die ab diesem Jahr die so genannte „generalistische Pflegeausbildung“ starten, werden mit dem bestandenem Examen  als „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ bezeichnet werden.

Konkret bedeutet das: In der dreijährigen Lehrzeit soll angehenden Pflegefachkräften das nötige Fachwissen vermittelt werden, das sie für die Pflege von Menschen jeden Alters benötigen. Die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Pflegesektoren soll mit dieser Maßnahme erhöht und das System insgesamt flexibler gemacht werden. Zudem erhält die Ausbildung deutlich mehr Praxisbezug als zuvor und sie ist für alle Auszubildenden kostenfrei.

Wieder also steht eine Änderung der Berufsbezeichnung an. Verwirrend ist das allemal, denn die letzte liegt noch gar nicht lange zurück. Die gute alte Krankenschwester, deren Bezeichnung ja noch aus den Zeiten der pflegenden Ordensschwestern stammt, hatte ebenso wie der Krankenpfleger vor 16 Jahren ausgedient. Mit der Novellierung des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege  trat am 1. Januar 2004 das vierte Krankenpflegegesetz in Kraft. Dabei wurde für die nach dem 1. Januar 2004 ausgebildete Pflegefachkräfte die neue staatlich geschützte Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger/in  eingeführt. Parallel dazu galt nach dem Altenpflegegesetz die Bezeichnung Altenpfleger/in.

Nun also werden sich bald Pflegefachfrau oder -mann um junge oder alte kranke Menschen kümmern. Unklarheit herrscht zurzeit noch über eine Sonderregelung. Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern sehen, können laut Gesetzgeber am Anfang der Ausbildung wählen, ob sie nach dem zweiten Jahr der generalistischen Ausbildung einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben wollen. Sie erhalten dann wie bisher den Berufsabschluss Altenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in. Zumindest in Berlin haben die Schulen jedoch beschlossen, nur die generalistische Ausbildung anzubieten. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Absolventen haben die universelle Einsetzbarkeit in allen Bereichen der Pflege und die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann besitzt die EU-weite Anerkennung.

Warum aber erfolgte überhaupt eine Reform der Pflegeausbildung? Zunächst einmal hat das mit der demografischen Entwicklung zu tun, die unsere Gesellschaft nachhaltig ändert. Der Pflegebedarf steigt mit dem immer höher werdenden prozentualen Anteil älterer Menschen. Und mit ihm steigen die Anforderungen an das Pflegepersonal. Eine qualitativ hochwertige, zeitgemäße und vor allem zukunftsfähige Ausbildung könne nur – so die Meinung der meisten Verantwortlichen in der Politik und in den Pflegeverbänden – auf eine generalistische, das heißt einheitliche Weise erfolgen.

Weitgehende Einigkeit herrscht auch darüber, dass wegen des dramatischen Fachkräftemangels das Berufsbild insgesamt attraktiver gestaltet werden muss. Dazu zählen eine höhere gesellschaftliche Anerkennung des Berufsbildes und natürlich eine bessere Vergütung der verantwortungsvollen Arbeit. Der medizinische Fortschritt aber auch wissenschaftlich fundierte Pflegekonzepte haben sich auf die Behandlung und Pflege ausgewirkt und unter anderem die Verweildauer in Krankenhäusern deutlich verkürzt. Die Patienten werden im häuslichen Bereich oder in stationären Altenhilfeeinrichtungen anschließend weiterversorgt. Im Krankenhaus werden für die Pflege hochbetagter Menschen verstärkt gerontologische und gerontopsychiatrische Kompetenzen erforderlich. In der ambulanten Pflege und der stationären Altenhilfe werden mehr krankenpflegerische oder medizinisch-pflegerische Kompetenzen benötigt. Traditionell ausgebildeten Kranken- oder Altenpfleger/innen seien nach Ansicht der Befürworter einer generalistischen Ausbildung für die alters- und sektorenübergreifenden Anforderungen nicht ausreichend geschult.

Künftige Pflegefachkräfte müssen flexibel und schnell reagieren können. Sie müssen schon in ihrer Ausbildung lernen, in allen pflegerelevanten Handlungsfeldern tätig zu werden und übergreifende wissenschaftlich fundierte Pflegekonzepte professionell umzusetzen. Eine neue Pflegeausbildung, die sich auf alle Sektoren und Altersgruppen bezieht, ist für die Arbeitsbereiche daher von erheblichem Nutzen.

Nach zwei Dritteln der Ausbildung wird im Übrigen eine Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eingeführt. Den Bundesländern wird dadurch die Möglichkeit gegeben, die mit der Zwischenprüfung festgestellten Kompetenzen im Rahmen einer Pflegeassistenz- oder Pflegehelferausbildung anzuerkennen. Ein Bestehen der Prüfung ist nicht erforderlich, um die Ausbildung fortzuführen. Sechs Jahre nach Beginn der neuen Ausbildungen soll dann überprüft werden, ob für die gesonderten Berufsabschlüsse in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege weiterhin Bedarf besteht.

Ab 2023 wird es dann folgende geschützte Berufsbezeichnungen geben: Krankenschwester oder -pfleger, Kinderkrankenschwester, Altenpfleger/-in, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in, Pflegefachfrau und Pflegefachmann. –

Noch Fragen?                                                                                                                        VH 

 

 

Foto: Commons

Wer von diesen Auszubildenden wird sich in Zukunft Pflegefachfrau oder Pflegefachmann nennen dürfen?