Jahnke Aktuell

Corona-Impfungen für pflegende Angehörige

 

Seit etlichen Monaten müssen wir Tag für Tag erfahren, dass uns die Corona-Pandemie bis in alle Lebensbereiche hinein verfolgt. Wo wir auch hingehen, müssen Abstandsregeln eingehalten und Schutzmasken getragen werden. Wir dürfen uns nicht mehr treffen, mit wem und wann wir wollen – und zu später Zeit schon gar nicht. Kinder dürfen ihre Kindergärten und Schulen nicht mehr besuchen, Sport darf nur alleine oder in Kleinstgruppen betrieben werden und an Urlaubsreisen dürfen die meisten von uns zurzeit überhaupt nicht denken.

Auch im beruflichen Sektor beeinflusst die Pandemie unser Leben. Homeoffice wird in vielen Betrieben zur Normalität, Besprechungen werden nicht persönlich in einem großen Raum, sondern virtuell im Internet abgehalten und neuerdings werden Unternehmen verpflichtet, ihre Mitarbeiter*innen regelmäßig auf Corona zu testen. Die ambulante Pflege ist hierbei zusätzlich und in besonderer Weise in die  Strategien rund um die Eindämmung der Corona-Pandemie eingebunden. Warum das so ist und was das an Organisation und Mehrarbeit mit sich bringt, möchten wir in diesem Beitrag erläutern.

Konkret geht es um ein Scheiben der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG) an alle 685 ambulanten Pflegedienste. Inhalt des Schreibens vom 8. März war die dringende Bitte um Unterstützung bei der Impfstrategie bei sogenannten „engen Kontaktpersonen“. Demnach wären nun grundsätzlich jede pflegebedürftige Person ab einem Pflegegrad Eins dazu berechtigt, seine zwei engsten Kontaktpersonen sowie sich selbst vorzeitig gegen Corona impfen zu lassen. Zur Begründung dieser Regelung hieß es, dass auf diesem Weg die extrem wichtige Betreuung pflegebedürftiger Menschen durch das soziale Umfeld in Corona-Zeiten abgesichert werden solle. Das Vorschlagsrecht für die beiden Kontaktpersonen liegt bei der pflegebedürftigen beziehungsweise der sie vertretenden Person. Erfasst würden die Bedarfsmeldungen anhand der regelmäßigen Beratungsbesuche für Pflegebedürftige, die Geldleistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.

Bevor die Berliner ambulanten Pflegedienste hiervon erfuhren, war bereits die Medienlandschaft der Hauptstadt über dieses Verfahren in Kenntnis gesetzt worden und hatte ausführlich darüber berichtet. Die Folge davon war, dass Patienten und deren Angehörige bei den Pflegestationen anriefen und um Impfcodes baten, nicht zufriedengestellt werden konnten, weil die Stationen schlicht und einfach noch informiert und darauf vorbereitet waren. Interessant in diesem Zusammenhang: Ursprünglich wollte die Berliner Senatsverwaltung ihre Impfstrategie „enge Kontaktpersonen“ über die Pflegekassen abwickeln. Nachdem die Pflegekassen, denen alle relevanten Informationen für eine effiziente Impfstrategie für diese Zielgruppe ja vorliegen, ihre Mitwirkung aus datenschutzrechtlichen Gründen verweigert hatten, wurden die ambulanten Pflegedienste gebeten, bei der Umsetzung behilflich zu sein. Voraussetzung hierfür war eine generelle Zustimmung der Pflegeverbände, die nach eingehender Beratung dann der Senatsgesundheitsverwaltung tatsächlich auch grünes Licht gaben.

Die Berliner Senatsgesundheitsverwaltung bedankte sich „herzlich für Ihre große Bereitschaft, gemeinsam mit der Senatsverwaltung … die Eindämmung des Corona-Virus gerade auch bei der wichtigen Betreuungssäule des sozialen Umfelds von pflegebedürftigen Menschen zu unterstützen …“ In diesem Schreiben vom 22.3.2021 hob die Senatsverwaltung hervor, dass innerhalb von zwei Wochen knapp zwei Drittel aller Berliner ambulanten Pflegedienste die gewünschte Anzahl der betreuten Personen dokumentiert hätten. Rund 53.000 Impfcodes konnten somit an die Pflegedienste übermittelt werden. 

Mit dieser Übersendung begann nun die zusätzliche Arbeit für die ambulanten Pflegestationen. Die Senatsgesundheitsverwaltung hatte mit der Arbeitsgemeinschaft Ambulante Pflege zuvor ein Prozedere vereinbart, wie die Unterstützungsleistung im Einzelnen ablaufen soll. Die Verhandlungspartner hatten auch nicht vergessen zu vereinbaren, dass die Mehrarbeit der Pflegedienste vergütet werden müsse. Zunächst einmal mussten die Pflegestationen die Anzahl der zu betreuenden und zu beratenden pflegebedürftigen Personen in einem Online-Formular übermitteln. Von der Senatsverwaltung erhielten die Pflegedienste anschließend per E-Mail die Impfcodes sowie die weiteren notwendigen Unterlagen (Aufklärungsmerkblatt und Anamnese/Impfeinwilligung). Die ausgedruckten Unterlagen wurden dann an die Patienten geschickt. Die Pflegebedürftigen erhielten also Impfcodes für sich und jeweils zwei Kontaktpersonen. Mit diesen Codes waren sowohl die Patienten als auch die Betreuenden dann zur Impfung berechtigt und konnten einen Impftermin über die Berliner Corona-Hotline vereinbaren.

Insgesamt bleibt festzuhalten: Die Unterstützungsleistung der ambulanten Pflegedienste war freiwillig. Es bestand keine Verpflichtung, sie konnte von jedem Pflegeunternehmen abgelehnt werden, ohne dass Nachteile dadurch entstanden. Die Pflegestation Jahnke hatte sich trotz hoher Arbeitsbelastung dazu entschieden, der  Bitte der Senatsgesundheitsverwaltung zu entsprechen, weil dadurch sowohl Patienten als auch deren Bezugspersonen schneller einen Impfschutz erhalten. Allein das zählt in den Zeiten einer Krise.

VH

Foto: SENGPG/Nils Bornemann

Verantwortlich für das Berliner Impfprozedere ist Senatorin Dilek Kalayci