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Bundesverfassungsgericht bestätigt Pflege-Impfpflicht

 

Auf diese gerichtliche Entscheidung wurde in der deutschen Öffentlichkeit lange und mit Spannung gewartet. Das Bundesverfassungsgericht hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht gebilligt. In einem Mitte Mai veröffentlichten Urteil wies das höchste deutsche Gericht die Klagen von mehreren Pflegenden und Einrichtungen ab.

Zwar greife die einrichtungsbezogene Impfpflicht in die körperliche Unversehrtheit ein, teilte das Bundesverfassungsgericht mit. Doch sei dies verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber verfolge den legitimen Zweck, vulnerable Menschen vor einer Infektion zu schützen. Der Schutz dieser vulnerablen Gruppen wiege verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für das Pflege- und Gesundheitspersonal, argumentierten die Karlsruher Richterinnen und Richter.

Wer sich gegen die Impfung entscheidet, muss demnach fortan mit Bußgeldern und Betretungsverboten rechnen oder den Beruf aufgeben. Bereits im Februar hatten sie in einer Eilentscheidung keine grundsätzlichen Bedenken gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht gefunden.

Unzumutbare Gesundheitsrisiken für Pflegekräfte durch die Impfpflicht sieht das Gericht nicht. Schwerwiegende Nebenwirkungen seien sehr selten und würden fortlaufend evaluiert. Maßgeblich für die Abwägung war die besondere Schutzbedürftigkeit der vulnerablen Gruppen, die weniger gut auf eine Impfung ansprechen. Sie könnten sich vielfach nicht selbst durch eine Impfung wirksam schützen und auch den Kontakt zu den Pflegekräften nicht vermeiden, weil sie auf deren Unterstützung angewiesen sind.

Aus Sicht des Gerichts war der Gesetzgeber im Dezember 2021 aufgrund des Corona- Pandemiegeschehens zum Handeln gezwungen, um seiner Schutzpflicht gegenüber vulnerablen Menschen nachzukommen. Die Ausbreitung der Omikron-Variante ändert an der Ein-schätzung des Gerichts zur Impfpflicht nichts. Gestützt auf  Expertenmeinungen gehen die Richter*innen davon aus, dass die Impfung weiterhin wirksam und eine Corona-Infektion für Risikogruppen nach wie vor gefährlich ist.

VH

 

Bienstein kritisiert Status der hochschulischen Qualifikationen im Gesundheitssystem

 

Die Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) Christel Bienstein kritisiert die viel zu langsame Entwicklung im Bereich der hochschulischen Qualifikationen in den Pflegeberufen in Deutschland. „Die Weichen für mehr hochschulisch qualifizierte Pflegefachpersonen in der Gesundheitsversorgung müssen politisch gestellt werden. So lange die Studiengänge nicht ausreichend finanziert sind, die Praxiseinsätze nicht vergütet werden und es für die Arbeitgeber*innen keine Anreize gibt, entsprechende Stellenprofile und Vergütungs-strukturen zu entwickeln, bleiben wir ein Entwicklungsland in der Gesundheitsversorgung. Diese Trägheit können wir uns als Gesellschaft nicht leisten, da sie die Gesundheit von Menschen gefährdet. Die Versorgungsbedarfe ändern sich und wir müssen uns sowohl qualitativ als auch quantitativ besser aufstellen. Schon vor zehn Jahren hat der Wissenschaftsrat dies eindrücklich gezeigt. Doch wie wir sehen, geht die Entwicklung viel zu langsam voran.“

VH

 

 

 

Foto: Mette Karriysild

Gute Pflege sorgt für Wohlbefinden - bei Menschen wie bei Pflanzen!